Klasse BE

Fahrzeugtyp: Kraftfahrzeug mit Anhänger
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre bei „Begleitetem Fahren“
zulässige Gesamtmasse (ohne Anhänger): bis 3,5 t

Kombinationen eines Kraftfahrzeuges der Klasse B und Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt.

 

Klasse B96

Fahrzeugtyp: Kraftfahrzeug mit Anhänger

Mindestalter: 18 Jahre

17 Jahre bei „Begleitetem Fahren“

Kombinationen eines Kraftfahrzeuges der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.